Wenn Sie als Eigentumsnachweis Ihrer Flächen einen Grundbuchauszug beantragen möchten, können Sie auf den Vordruck des Meininger Amtsgerichtes zurückgreifen.
Klicken Sie einfach hier auf den Link, dann kommen Sie direkt zu dem Formular.
Gründe für die Beantragung von Grundbuchauszügen können sein:
- Verpachtung: Sie möchten Ihre Flächen an uns verpachten? Dann bringen Sie als Eigentumsnachweis gerne einen unbeglaubigten Grundbuchauszug mit. Damit weisen Sie sich als Eigentümer*in aus.
- Verkauf: Sie möchten wissen, wie groß Ihre Flurstücke sind und wer noch in Ihrer Erbengemeinschaft Mitglied ist? Das Grundbuchamt kann Ihnen mit einem unbeglaubigten Grundbuchauszug Auskunft darüber erteilen.
- Jagdgenossenschaft: Sie möchten an einer Jagdgenossenschaftsversammlung teilnehmen, weil Sie in der Gemarkung Flächeneigentümer*in sind? Hierfür ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug notwendig, der in der Versammlung vorgelegt werden muss – undzwar gemeinsam mit Ihrem Personalausweis.