Sie haben Interesse daran, Ihre landwirtschaftlichen Eigentumsflächen zu veräußern?
Rufen Sie uns hierzu gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Kaufangebot.
Telefonnummer: 036949 4145 0 / E-Mail: mail@kohne-agrar.de



Als Verpächterin oder Verpächter haben Sie bisher keine Grundsteuererklärung für Ihren landwirtschaftlichen Besitz abgeben müssen. Die bisherige gesetzliche Regelung war so, dass die Person, die die Flächen bewirtschaftet und gepachtet hat, sowohl die Grundsteuererklärung abgegeben hat, als auch die Grundsteuer direkt an die Gemeinde bzw. das Finanzamt bezahlt hat.
In diesem Jahr wurde die Grundsteuerreform eingeführt, die dazu führte, dass alle Personen mit Flächeneigentum eine eigene Grundsteuererklärung abgeben müssen. Sicherlich wurden Sie hierzu bereits im Laufe des Jahres von Ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben.
Die Abgabefrist wurde nun verlängert, sodass Sie bis zum 31.01.2023 hierfür Zeit haben.
Sollten Sie die Grundsteuererklärung in elektronischer Form machen (ELSTER), hilft Ihnen außerdem ein Blick in den Grundsteuer Viewer Thüringen. Dort finden Sie für jedes Einzelflurstück die Flurstücksgröße, die Nutzungsart, die Acker- oder Grünlandzahl, sowie die Ertragsmesszahl.
Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu am besten Ihre Steuerberaterin.
Ihr Pachtvertrag mit uns:
Hier ändert sich erst mal überhaupt nichts.
Wenn Sie den Grundsteuerbescheid erhalten, reichen Sie diesen umgehend bei uns ein, damit wir Ihnen mit der nächsten Pachtauszahlung auch die Grundsteuer direkt überweisen können.